Guthabenkonto Vergleich

Hier finden Sie unseren Guthabenkonto Vergleich. In unserem Test stellen wir Ihnen günstige Guthabenkonten und Alternativen vor, die zum Teil ohne Schufa Prüfung eröffnet werden können, vor.

Unser Testsieger für 2023 ist das Norisbank Guthabenkonto. Es bietet sehr günstige Konditionen  und wird ohne Schufa-Prüfung eröffnet.

BankEinrichtungJahresgebührKartenGeld abhebenBesonderheiten
Testsieger

Norisbank Girokonto
0€ 0€ServiceCard (ähnlich EC-Karte)
MasterCard
Weltweit kostenlos.Die Norisbank ist laut vielen Erfahrungsberichten sehr kulant bei der Kontoeröffnung.
Bei nicht ausreichender Bonität wird ein Basiskonto (5,90€ Kontoführungsgebühr) angeboten.
Kann in P-Konto gewandelt werden.
Kostenlose Nutzung der Einzahlungsautomaten der Deutschen Bank.

Openbank
0€0€Debit MasterCardKostenlos.Kontoeröffnung auch bei negativen Schufa Einträgen möglich.
Mit europäischer IBAN
Sehr fortschrittliche Konto-App
Mit Apple Pay und Google Pay
Viele moderne Features

Black & White Card
89€ 0€ Prepaid MasterCardKostenlos.Keine Schufaprüfung.
Kein Gehaltsnachweis.
Zwei Karten (Schwarz & Weiß) zum Preis von einer
Sofort erhalten in 1-2 Tagen

Fidor Smart Girokonto
0€5€Prepaid MasterCard4x pro Monat kostenlos, dann 2,50€Keine Schufaprüfung.

Onlinekonto.de
39€ 118,80€Prepaid MasterCard1x pro Monat kostenlos, dann 5,95€.Auch als Geschäftskonto verwendbar.
Keine Schufaprüfung.

Global Konto
0€ 128,00€Prepaid MasterCard5€ pro Abhebung.Keine Schufaprüfung.

Viabuy
69,90€19,90 €Prepaid MasterCard5€ pro Abhebung.Keine Schufaprüfung.
Kein PostIdent notwendig.
Prepaid MasterCard mit Girokonto.

Sparkasse Bürgerkonto
0€Mindestens 120€EC-KarteKostenlos an Sparkasse-Automaten.Kann nicht online eröffnet werden.

Postbank Giro Basis
0€70,80€
(5,90€ pro Monat)
Postbank Card,
Visa Prepaid: 22€ pro Jahr
Kostenlos an Cash Group Automaten.Wird nach Schufaprüfung oft abgelehnt.

Meine GiroKarte
39€78€
(6,50€ pro Monat)
Prepaid MasterCard5€ pro Abhebung.Keine Schufaprüfung.
Kann direkt als P-Konto eröffnet werden.

JCB Card Duo
36€107,88€
(8,99€ pro Monat)
Girocard (EC-Karte) & Prepaid MasterCard5€ pro Abhebung.Keine Schufaprüfung.
EC-Karte und Kreditkarte in einem

Wirecard Bank Prepaid Trio (KEINE EMPFEHLUNG)
39€118,80€GiroCard,
Prepaid Visa Card
5€ pro Abhebung.Keine Schufaprüfung.

Ferratum Bank
(KEINE EMPFEHLUNG)
0€0€MasterCard4 x pro Monat kostenlosKeine Schufaprüfung.
Dispo ohne Gehaltseingang möglich
Kostenlos Geld ins Ausland überweisen
Mit Banking App

Erklärungen zu den Spalten im Basiskonto Vergleich

  • Einrichtung: Einige Banken verlangen eine einmalige Einrichtungsgebühr für das neue Konto.
  • Jahresgebühr: Für Guthabenkonten wird im allgemeinen eine monatliche Gebühr erhoben. In dieser Spalte finden sie die Kosten hochgerechnet aufs Jahr.
  • Karten: Diese Karten (EC-Karte, Kreditkarte) erhalten Sie zu Ihrem Basiskonto.
  • Geld abheben: Viele Banken erheben eine Gebühr für das abheben vom Bargeld am Geldautomaten.
  • Besonderheiten: Weitere Merkmale der Basiskonten im Vergleich.

Ein gesetzlich garantiertes Girokonto für jeden

Zur Abwicklung von Zahlungsgeschäften wird in Deutschland eigentlich ein Girokonto benötigt. Ganz gleich ob Miete, Gebühren für Strom, Wasser und Gas oder auch der Eingang von Lohn und Gehalt – ohne Girokonto ist dies alles nicht möglich.

Dennoch gibt es nach wie vor Menschen, die kein Girokonto haben und somit oft ausgegrenzt sind. Häufig liegt das an einer schlechten Bonität. Doch das muss nicht sein. Auch Menschen mit massiven Bonitätsproblemen haben Anspruch auf ein Girokonto: das Guthabenkonto, auch als „Jedermannkonto“ bekannt.

Aber was ist eigentlich ein Guthabenkonto? Für wen ist es sinnvoll und wie kann es eröffnet werden? Diese und viele weitere Fragen rund um das Guthabenkonto beantwortet der folgende Ratgeber.

Was ist eigentlich ein Guthabenkonto?

Bei einem Guthabenkonto handelt es sich um ein Girokonto, welches auf Guthabenbasis geführt wird. Somit besteht keine Möglichkeit, das Konto zu überziehen. Der Kontoinhaber kann also nur über das Guthaben, welches auf dem Konto tatsächlich verfügbar ist, verfügen.

Ein Basiskonto kann unabhängig von möglichen Negativeinträgen in der Schufa oder auch privaten Belastungen eröffnet werden und wird deshalb auch als „Jedermannkonto“ bezeichnet. In der Regel werden beispielsweise Kreditkarten oder auch weitere normale Girokonten, die eine Kontoeröffnung erschweren könnten, nicht bei der Eröffnung eines Guthabenkontos berücksichtigt.

Wozu dient das Basiskonto?

Das Guthabenkonto dient wie ein normales Girokonto der Abwicklung von Zahlungsvorgängen. Es können also

  • Überweisungen und Daueraufträge
  • Bargeldabhebungen
  • Lastschriften

über das Konto laufen. Eine vollwertige EC-Karte erhalten die Kontoinhaber nicht. Je nach Bank besteht mitunter aber dennoch die Möglichkeit, in Ladengeschäften mit der Karte und Eingabe der PIN zu zahlen.

Das Guthabenkonto stellt sicher, dass jeder den modernen Alltag bewältigen kann. Dies ist besonders wichtig, da vor allem auch Lohn- und Gehaltszahlungen sowie viele Kosten (z. B. Miete) nur bargeldlos bezahlt werden können.

So funktioniert es

Ein Guthabenkonto kann – wie eingangs schon erwähnt – nicht überzogen werden. Für die Durchführung von Transaktionen ist also immer ein positives Guthaben auf dem Konto notwendig. Auf dem Guthabenkonto muss also immer ein Geldeingang stattfinden, um eine Ablehnung von finanziellen Aufträgen seitens der Bank zu vermeiden.

Ist also immer Guthaben auf dem Konto, kann es wie ein normales Girokonto genutzt werden.

Für welche Personengruppen ist ein Guthabenkonto geeignet?

Prinzipiell kann jeder ein Konto auf Guthabenbasis eröffnen. Es ist nicht nur für Menschen geeignet, welche über einen schlechten Schufa-Score eröffnen und deshalb kein vollwertiges Girokonto erhalten. Auch Menschen, die sich selbst vor der Überziehung des Konto und möglichen Kreditschulden schützen möchten, können natürlich ein solches Konto eröffnen. Zudem werden auch Konten für minderjährige Kinder häufig auf Guthabenbasis geführt.

Zusammengefasst lässt sich sagen, dass es sich für die folgenden Personengruppen eignet:

  • für Jedermann
  • für Menschen mit einer negativen Schufa oder in der Privatinsolvenz
  • für Menschen, die sich selbst vor Überziehungen des Kontos schützen möchten
  • für Kinder sowie junge Menschen

Rechtsanspruch auf Girokonto durch Selbstverpflichtung der Kreditwirtschaft

Die Kreditwirtschaft hat im Jahr 2016 ein Selbstverpflichtungsabkommen geschlossen, nach dem grundsätzliche jede Person einen rechtlichen Anspruch auf Eröffnung eines Kontos auf Guthabenbasis bei einem deutschen Kreditinstitut hat. In der täglichen Praxis zeigt sich jedoch immer wieder, dass viele Banken versuchen, dabei zurück zu rudern. Der Rechtsanspruch soll so beispielsweise nur gelten, wenn der Bank unter vergleichbaren Bedingungen der Abschluss eines Girokontovertrages zugemutet werden kann. Viele Banken versuchen so, sich aus der Selbstverpflichtung zu ziehen.

In der Finanzbranche werden unter „Unzumutbarkeit“ Falschangaben bei der Kontoeröffnung, mangelnde Umsätze, drohende Kontopfändungsmaßnahmen, Sorgen der Banken in Bezug auf die Bezahlung der Gebühren oder auch die Belästigung von Mitarbeitern und Kunden verstanden.

Die Praxis und die Theorie der Selbstverpflichtungserklärung stehen damit in einem massiven Gegensatz zueinander.

Deshalb ist es inzwischen durchaus möglich, dass auch die Eröffnung eines Kontos auf Guthabenbasis von der Bank abgelehnt wird. Zwar sind einige der genannten Gründe tatsächlich unzumutbar (z. B. Falschangaben), andere jedoch sind sehr an den Haaren herbeigezogen. Schließlich dürften nur wenige Banken überrascht sein, dass Menschen mit negativer Schufa nur über begrenzte finanzielle Mittel verfügen und auch mit Mahnbescheiden und Kontopfändungen konfrontiert sind. Diese Gründe dürfen eigentlich nicht zu einer Ablehnung führen. Viele Banken lehnen Guthabenkonto wohl eher deshalb ab, da die Konten aus wirtschaftlicher Sicht nicht gerade lukrativ sind.

Vor allem Sparkassen setzen die Selbstverpflichtungserklärung auch in der Praxis um. Inzwischen kommen aber auch andere Banken (z. B. auch Direktbanken) der Verpflichtung nach. Wer eine Ablehnung von einer Bank erhält, kann sich dann an die Beschwerdestelle der Kreditwirtschaft wenden. Allerdings bedeutet das nicht automatisch, dass es dann zu einer Kontoeröffnung kommt.

Folgen der Verweigerung des Rechtsanspruchs

Menschen, denen die Einrichtung eines Guthabenkontos verweigert wird, werden von wichtigen Bereichen des wirtschaftlichen Lebens ausgeschlossen. Die Folge ist eine regelrechte Negativspirale.

Besteht kein Girokonto, verstärken sich die Probleme von bereits verschuldeten Menschen zunehmend, wenn sie über kein Girokonto verfügen, über welches Lohn- und Gehaltseingänge oder Mietzahlungen laufen können. Besteht für die Menschen zwar die Möglichkeit, auf Transaktionen mit Bargeld zurückzugreifen, gehen damit häufig hohe finanzielle Belastungen einher. Gerade Menschen mit einem Einkommen in Höhe des Existenzminimums werden damit vom sozialen Leben abgeschottet. Deshalb empfiehlt es sich immer, seinen Rechtsanspruch auf Eröffnung eines Guthabenkontos durchzusetzen.

Guthabenkonto kann als Pfändungsschutzkonto (P-Konto) geführt werden

Das P-Konto (Pfändungsschutzkonto) wurde im Jahr 2010 per Gesetz eingeführt. Die Grundlage für dieses Konto bildet das „Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes“ aus dem Jahr 2009. Damit wird Bankkunden ermöglicht, einen automatischen Basispfändungsschutz in Anspruch zu nehmen. In der Höhe des jeweils gültigen Pfändungsfreibetrags ist damit das Guthaben auf dem Konto für Zugriffe durch Gläubiger geschützt.

Das P-Konto ist seit dem Jahr 2012 die einzige Möglichkeit, die einen Schutz vor Pfändung des Freibetrags bietet. Seither besteht die Möglichkeit, den Pfändungsschutz über das Vollstreckungsgericht in Anspruch zu nehmen, nicht mehr.

Mit dem Pfändungsschutzkonto haben Kontoinhaber die Sicherheit, den Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr auch in wirtschaftlichen Notlagen aufrechtzuerhalten. Das Existenzminimum des Kontoinhabers wird so gesichert und er bekommt die Möglichkeit, alle notwendigen elementaren Kosten auch zu begleichen. Während es lange die Regel war, dass Konto nach Eingang eines Pfändungsbescheides seitens der Bank gesperrt oder gekündigt wurden, darf dies bei einem P-Konto nicht erfolgen.

Per Gesetz sind Banken dazu verpflichtet, ein bestehendes Konto – ganz gleich ob normales Girokonto oder Guthabenkonto – in ein P-Konto umzuwandeln. Dies muss innerhalb von drei Tagen nach der Erklärung des Kontoinhabers erfolgen. Jede Person darf nur ein P-Konto besitzen, die Bank ist zum Schutz vor Missbrauch zu einer entsprechenden Schufa-Abfrage berechtigt. Auch die Umwandlung in ein P-Konto wird an die Schufa gemeldet.

Eine Umwandlung von Gemeinschaftskonten in ein P-Konto ist im Übrigen nicht möglich.

Ein Guthabenkonto eröffnen – So geht’s

Die Eröffnung eines Guthabenkontos kann grundsätzlich bei jeder Bank der Wahl erfolgen. Auch wenn sich noch immer einige Banken nicht an die Selbstverpflichtungserklärung gebunden fühlen, stellt die Eröffnung eines Guthabenkontos nur noch selten ein wirkliches Problem dar.

Kontoeröffnung bei einer Filialbank

Soll ein Guthabenkonto bei einer Filialbank eröffnet werden, läuft dies immer nach dem gleichen Schema ab. Ein Termin bei einem Bankberater ist in den meisten Fällen nicht mehr notwendig. Verbraucher gehen einfach zur Bank und sprechen ihren Wunsch am Bankschalter an. Der Bankmitarbeiter fragt dann zunächst, ob es sich um ein privates oder geschäftliches Konto handeln soll. Von Bedeutung ist dies für die Abteilung der Kundenbetreuung.

Da ein Konto nur mit exakten Angaben des künftigen Kontoinhabers eröffnet werden kann, müssen Verbraucher einen gültigen Personalausweis vorlegen. Mit der Unterschrift unter den Vertrag zur Kontoeröffnung erklärt sich der Kunde nicht nur mit der Eröffnung, sondern auch mit der Einholung einer Schufa-Auskunft einverstanden. Verbraucher müssen diese Klausel aber nicht akzeptieren, es ist auch möglich sie zu streichen. In diesem Fall sowie bei negativer Schufa wird dann das Guthabenkonto eingerichtet. Die Kontoeröffnung dauert höchstens eine halbe Stunde.

Kontoeröffnung bei einer Direktbank

Im Bankensektor spielen Direktbanken eine immer wichtigere Rolle. Konten können hier über das Internet beantragt werden. In der Regel sind die Konditionen dieser Banken deutlich günstiger, da sie aufgrund des fehlenden Filialnetzes auch wesentlich geringere Personalkosten haben. Die Konten sind deshalb oft günstiger oder gar kostenlos.

Die Kontoeröffnung kann rund um die Uhr von zu Hause innerhalb weniger Minuten beantragt werden. Verbraucher müssen hier ihren Namen, ihre Meldeadresse, den Geburtsort, den Familienstand sowie ihre Staatsangehörigkeit angeben. Mitunter müssen auch ergänzende Angaben wie Beruf und monatliches Nettoeinkommen gemacht werden. Bei der Eingabe können keine Fehler gemacht werden, die abgefragten Informationen sind im Prinzip selbsterklärend.

Ist der Antrag vollständig ausgefüllt, muss er unterschrieben und ausgedruckt werden. Der Versand erfolgt mittels Post-Ident-Verfahren, bei dem eine Überprüfung der Identität erfolgt. Die Überprüfung und somit der Versand der Unterlagen ist gebührenfrei. Sowohl Banken als auch Kunden werden dadurch vor Betrug geschützt. Die Eröffnung eines Kontos dauert in der Regel nur wenige Tage. Nach der Eröffnung des Kontos erhalten Kontoinhaber dann ihre Bankcard, eine PIN für das Online-Banking sowie eine Telefon-PIN.

Vorteile und Nachteile

Ein Guthabenkonto bringt sowohl Vor- als auch Nachteile.

Vorteile

  • keine Gefahr der Kontoüberziehung und somit auch keine teuren Dispozinsen
  • keine Bonitätsprüfung notwendig, somit auch bei negativer Schufa möglich
  • inklusive aller wichtigen Funktionen eines Girokontos
  • Online-Banking
  • auch als Geschäftskonto ohne Schufa möglich
  • Bankkarte oder Prepaid-Kreditkarte
  • Führung auch als Pfändungsschutzkonto möglich

Kunden erhalten mit einem Guthabenkonto auch bei schlechter Bonität ein Girokonto mit zahlreichen Funktionen wie Online-Banking, Bargeldabhebung, Nutzung von Girocard oder Prepaid-Kreditkarte sowie Überweisungsfunktion. Damit erhalten auch Menschen mit Negativeinträgen in der Schufa oder auch in der Privatinsolvenz sowie bei Pfändung die Möglichkeit, uneingeschränkt am täglichen Leben teilzunehmen.

Nachteile

  • häufig höhere Gebühren für die Kontoführung
  • keine Nutzung eines Dispositionskredits in Notfällen

Die Nachteile eines Guthabenkontos halten sich üblicherweise in Grenzen. Vor allem die Kontoführungsgebühren sind für viele Menschen – vor allem mit geringen Einnahmen – natürlich problematisch, mitunter fallen diese aber auch bei einem normalen Girokonto an.

Darauf sollte bei der Wahl eines Guthabenkontos geachtet werden

Wer ein Guthabenkonto eröffnen möchte, sollte unbedingt einen Vergleich durchführen. In der Regel ändern sich die Angebote und Konditionen der Banken ständig. Zumindest die Kontoeröffnung sollte nicht mit Kosten verbunden sein. Grundsätzlich sollten Verbraucher bei der Eröffnung eines Girokontos aber auf folgende Dinge achten:

  • Höhe der Kontoführungsgebühren
  • Gebühren für Bargeldabhebungen
  • Verfügbarkeit von Bargeldautomaten
  • Online-Banking
  • Funktionen wie Überweisungen, Daueraufträge, Nutzung einer Bankcard auch zum bargeldlosen Zahlungsverkehr
  • Kontoauszüge (z. B. über Online-Banking abrufbar)

Manche Dinge sind bei jeder Bank gleich

Bei der Eröffnung eines Girokontos holen Bank automatisch eine Auskunft bei der Schufa ein, sofern dieser Klausel nicht widersprochen wird. Ist dies der Fall oder liegen negative Einträge in der Schufa vor, wird ein Guthabenkonto eingerichtet. Vor allem bei Filialbanken werden auch Geschäftskonten zunächst als Guthabenkonten geführt.

Für die Ausgabe einer EC-Karte spielt die Bonität in der Regel keine Rolle. Einige Banken geben für Guthabenkonten auch nur eine so genannte Bankcard aus, mit der aber inzwischen häufig auch bargeldlose Zahlungen vorgenommen werden können. Auch wenn viele Banken übrigens wissen, dass jeder einen Rechtsanspruch auf Eröffnung eines Guthabenkontos hat, versuchen immer wieder einige, diesen Anspruch zu ignorieren. Verbraucher sollten dennoch auf die Einrichtung eines Guthabenkontos bestehen und im Notfall den Ombudsmann oder auch die Verbraucherzentrale einschalten. Schon ein Hinweis darauf reicht mitunter aus, dass die Bank doch einlenkt und ein Guthabenkonto eröffnet.

Kosten & Gebühren

Die Gebühren für ein Guthabenkonto sind von Bank zu Bank sehr unterschiedlich. Es gibt Konten, die mit fünf Euro pro Monat sehr günstig sind. Diese berechnen dann mitunter aber auch Gebühren für Lastschriften, Überweisungen oder Bargeldabhebungen. Andere Banken wiederum berechnen eine höhere Grundgebühr, dafür aber keine zusätzlichen Kosten. Auch hier ist ein Vergleich unumgänglich, um das beste Angebot zu finden.

Vorsicht bei dubiosen Angeboten

Vorsicht ist vor allem bei Angeboten geboten, die ein echtes Girokonto mit zahlreichen Funktionen und ohne Bonitätsprüfung bieten. Häufig verbergen sich dabei dubiose Vermittler, welche aus der Not der Menschen versuchen, Kapital zu schlagen. Bevor überhaupt ein Konto eröffnet werden kann, müssen oft hohe Vermittlungsprovisionen bezahlt werden. Auch die Kontoführungs- und Überweisungsgebühren sind meist wesentlich höher.

Nicht selten passiert es auch, dass das Girokonto sogar abgelehnt wird und dann auch die Provision an den Vermittler weg ist. Denn in den Verträgen mit diesen Vermittlern wird die Gebühr in der Regel unabhängig vom Erfolg seiner Bemühungen fällig. Die Eröffnung eines Guthabenkontos sollte deshalb möglichst immer direkt bei einer Bank erfolgen, von Vermittlern sollte Abstand genommen werden.

Guthabenkonto ohne Schufa-Abfrage – Geht das?

Von Negativeinträgen in der Schufa sowie Privatinsolvenz sind inzwischen viele Menschen in Deutschland betroffen. Das Guthabenkonto ist für diese Menschen die einzige Alternative, ihren Zahlungsverpflichtungen bargeldlos nachkommen zu können.

Das Guthabenkonto kann nur im Haben geführt werden. Ein Dispokredit ist grundsätzlich ausgeschlossen. Ein Guthabenkonto kann auch ohne Schufa-Abfrage eröffnet werden. In Anträgen gibt es die Klausel der Schufa-Abfrage, der bei einer Kontoeröffnung zugestimmt werden muss. Passiert dies nicht, wird ganz automatisch ein Guthabenkonto eröffnet.

Die „Macht“ der Schufa

Banken holen sich zum Zwecke der Bonitätsprüfung ihrer Kunden regelmäßig eine Auskunft bei der Schufa ein. Anhand der Auskunft wird dann über die Anfrage des Kunden entschieden. Die Schufa-Auskunft ist deshalb ein wichtiges Kriterium bei der Prüfung der Bonität. Eigene Nachforschungen stellen Banken in der Regel aufgrund des hohen verwaltungstechnischen Aufwands nicht an. Sie verlassen sich ausschließlich auf die Schufa. Bei bestehenden Negativeinträgen ist deshalb meist nur die Einrichtung eines Guthabenkontos möglich, der Zugang zu einem normalen Girokonto wird dem Antragsteller verwehrt.

Kontoeröffnung im Ausland als Alternative zum Guthabenkonto – Ist das ratsam?

Im Internet werben ausländische Banken immer wieder mit vollwertigen Girokonten oder auch Guthabenkonto, die ohne Prüfung der Schufa eröffnet werden können. Begründet ist die fehlende Schufa-Abfrage vor allem damit, dass es im Ausland schlicht keine Schufa gibt. Allerdings kann nie ausgeschlossen werden, dass auch ausländische Banken eine Bonitätsprüfung durchführen.

Oft sind Menschen geneigt, ein Konto bei einer ausländischen Bank zu eröffnen, wenn ihnen in Deutschland die Einrichtung eines Guthabenkontos verweigert wird. Sie hoffen darauf, dass hier keine Schufa-Prüfung erfolgt. Der Vorteil: auch über Konten von ausländischen Banken sind bargeldlose Zahlungen innerhalb der EU problemlos möglich. Und Bargeld kann grundsätzlich an jedem Geldautomaten abgehoben werden.

Dennoch ist es empfehlenswert, lieber die Leistungen eines der deutschen Kreditinstitute am Markt zu nutzen. Ein wichtiger Grund: der hohe Standard des Verbraucherschutzes in Deutschland. Dieser schützt auch Kunden von Banken. Ein weiterer Faktor ist das Thema „Konflikte mit der Bank“: Kontoinhaber kennen die Rechtslage im Ausland nicht und sehen sich schnell mit nicht absehbaren Folgen konfrontiert.

Wird die Einrichtung eines Guthabenkontos von einem deutschen Kreditinstitut tatsächlich abgelehnt, sollten Verbraucher nicht resignieren. So stehen inzwischen zahlreiche Möglichkeiten zur Verfügung, sich gegen die Ablehnung zur Wehr zu setzen. In vielen Fällen können schon Schuldnerberatungsstellen eine Hilfe sein. Auch die Beschwerdestellen der privaten Banken, Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken stehen abgelehnten Kunden mit Rat und Tat zur Seite. Entsprechende Adressen müssen die Banken mitteilen, sie sind aber auch im Internet zu finden.

Fazit & Bewertung

Grundsätzlich hat jeder Mensch in Deutschland das Recht auf Einrichtung eines Bankkontos, welches auf Guthabenbasis geführt wird. Es ermöglicht alle alltäglichen Zahlungsabwicklungen, ist allerdings nicht mit der Einräumung eines Dispositionskredits verbunden. Dadurch ist natürlich die Gefahr vor hohen Dispozinsen gebannt, wenngleich für das Konto dann aber Kontoführungsgebühren anfallen.

In den meisten Fällen ist die Eröffnung eines Kontos auf Guthabenbasis unkompliziert und auch schnell möglich. Bei der Wahl der Bank sollte aber auf aktuelle Angebote und Konditionen geachtet werden. Mit einem Vergleich können hohe Gebühren für die Kontoführung und/ oder ein geringerer Funktionsumfang vermieden werden.

Klaus Brinkmann