Commerzbank Guthabenkonto

Commerzbank Mitte der 1990er Jahre wurde aufgrund einer Forderung des Zentralen Kreditausschusses eine freiwillige Selbstverpflichtung im deutschen Bankensektor eingeführt, welche eine Kontoführung für jedermann vorsieht. Als Guthabenkonto konzipiert, soll dieses sogenannte „Jedermann-Konto“ auch jenen Personen einen Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr ermöglichen, welchen aufgrund ihrer schlechten Finanzlage die Eröffnung eines regulären Kontos verwehrt bleibt oder denen wegen Überschuldung ein bestehendes Konto gekündigt wird.

Bei der Commerzbank wird dieses „Girokonto für jedermann“ als Commerzbank Guthabenkonto realisiert. Es lässt sich allerdings nicht online eröffnen und kostet relativ viel.

  • Das Commerzbank Guthabenkonto kann man nicht online eröffnen.
    Außerdem ist es nicht kostenlos.
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Zum regulären Commerzbank Girokonto

 

Kontoeröffnung und Ablehnungsgründe

Das Commerzbank Guthabenkonto wird zwar jeder Privatperson auf Anfrage zur Verfügung gestellt, unabhängig davon, wie sich die Einkommenssituation darstellt. Negativvermerke bei der Schufa sind laut Angabe dieses Bankinstitutes für sich allein kein Ablehnungsgrund.

Die Commerzbank behält es sich allerdings vor, von ihrem Verweigerungsrecht oder ihrer Kündigungsmöglichkeit Gebrauch zu machen, falls sich die Kontoführung als unzumutbar erweist. Dies betrifft die missbräuchliche Nutzung von Bankdienstleistungen für gesetzwidrige Handlungen und die Nichteinhaltung von getroffenen Vereinbarungen durch den Bankkunden. Von diesen Ausschlussgründen erfasst sind auch die Verwendung von Falschangaben bei wesentlichen Vertragspunkten und die grobe Belästigung oder Gefährdung von Bankangestellten durch den Kunden. Des Weiteren gilt die Kontoführung als unzumutbar, wenn die zweckgemäße Verwendung des Kontos oder die Begleichung der banküblichen Gebühren nicht gewährleistet ist.

Wenn die Commerzbank die Eröffnung des Guthabenkontos ablehnt oder eine bestehende Kontoverbindung kündigt, kann sich der betroffene Verbraucher an die Kundenbeschwerdestelle wenden, welche beim Bundesverband deutscher Banken e.V. eingerichtet wurde.

Nutzungsmöglichkeiten und Besonderheiten

Das Guthabenkonto eröffnet Verbrauchern abgesehen von einigen Besonderheiten dieselben Nutzungsmöglichkeiten wie ein klassisches Girokonto. Kontoinhaber können bargeldlose Einzahlungen wie Gehalt, Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe erhalten und Bareinzahlungen vornehmen. Im Rahmen des aufgeladenen Guthabens kann das Commerzbank Guthabenkonto uneingeschränkt für bargeldlose Auszahlungen, Barauszahlungen, Überweisungen und Lastschriften genutzt werden.

Im Gegensatz zu einem regulären Konto scheiden bei dieser Kontoart Dispositions- und Überziehungskredite aus, sodass der Kontoinhaber nur über das vorhandene Kontoguthaben verfügen und sich nicht verschulden kann. Für Dritte ist nicht ersichtlich, um welche Kontoart es sich handelt, weshalb Nutzer dieses Guthabenkontos keine nachteilige Behandlung im Geschäftsverkehr zu befürchten haben.

P-Konto Umwandlung

Seit 2011 besteht die Möglichkeit, das Commerzbank Guthabenkonto im Fall einer Kontopfändung in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umzuwandeln.

Kosten, Gebühren

Die Kontogebühren richten sich nach der Höhe der monatlichen Zahlungseingänge und der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Personengruppe. Ab einem Zahlungseingang von 1.200 Euro monatlich ist die Kontoführung kostenlos, während bei Unterschreiten dieser Mindestgrenze 9,90 Euro pro Monat zu bezahlen sind. Schüler, Auszubildende, Praktikanten, Studenten und Bundesfreiwilligendienstleistende können von einem kostenlosen Start-Konto profitieren.

Klaus Brinkmann