Kontoeröffnung abgelehnt/ Girokonto verweigert – Das können Sie tun

Kein Konto – Was tun? Informationen zum Vorgehen bei abgelehntem Konto wegen negativer SCHUFA und anderer Gründe.

Kein Girokonto – Was tun?

Es kann durchaus passieren, dass seitens einer Bank die Kontoeröffnung abgelehnt wird. Dafür gibt es verschiedene Gründe aber in fast allen Fällen ist eine negative Schufa die Ursache. Es kann allerdings auch der Verdacht auf Geldwäsche eine Rolle spielen, gerade, wenn ausländische Kontoinhaber involviert sind. Eine weitere Ursache für die Konto Ablehnung kann sein, dass der Antragsteller in der Vergangenheit sein Konto bei diesem Unternehmen nicht ordnungsgemäß führte.

Die Girokonto Ablehnung darf sich im Fall einer negativen Schufa jedoch nur auf die Eröffnung eines Kontos mit Überziehungsmöglichkeiten erstrecken. In den beiden anderen Fällen kann die Bank die Kontoeröffnung grundsätzlich verweigern.

Konto für jedermann als Alternative

Wurde die Kontoeröffnung abgelehnt, bietet sich die Option, ein Konto auf Guthabenbasis zu eröffnen. Über dieses Konto kann, wie es der Name ausdrückt, nur verfügt werden, wenn ein entsprechendes Guthaben ausreichend Deckung bietet. Klassische Kreditkarten werden in diesem Fall ebensowenig ausgegeben, wie eine EC-Karte. Der Kunde erhält eine BankCard, welche es ihm ermöglicht, Kontoauszüge zu drucken oder am Geldautomat Barverfügungen vorzunehmen. Für die fehlende Kreditkarte steht als Ausweichmöglichkeit eine Prepaid-Kreditkarte zur Wahl, die nach Aufladung eines Guthabens der herkömmlichen Kreditkarte in keiner Weise nachsteht.

Guthabenkonten, die von jedermann eröffnet werden können finden Sie in unserem Guthabenkonto Vergleich.

Dort empfehlen wir die Norisbank als Testsieger.

Die Kosten

Im Gegensatz zu einem Girokonto mit Überziehungsrahmen verdienen die Banken mit einem Guthabenkonto kein Geld durch die Inanspruchnahme des Dispokredites. Vor diesem Hintergrund finden sich kaum gebührenfreie Guthabenkonten am Markt. Bei der Auswahl ist auch durchaus Vorsicht geboten. Viele Institute schlagen hinsichtlich der Kosten regelrecht zu. So sind kostenlose Barverfügungen stark beschränkt, in der Regel auf vier Abhebungen im Monat. Wird diese Zahl überschritten, fallen Kosten in Höhe von fünf Euro an. Der Kostenspitzenreiter lässt sogar nur eine kostenlose Abhebung im Monat zu und verlangt danach 5,95 Euro pro Verfügung. Der Kontoinhaber hat also die Wahl zwischen enormen Kosten oder einen größeren Bargeldbetrag zu horten – eine unglückliche Konstellation.

Die Kontoführungsgebühren reichen von null Euro bis hin zu mindestens 120 Euro pro Jahr. Eine Einrichtungsgebühr ist bei einigen Anbietern ebenfalls üblich. Die Spanne reicht von 39 Euro bis hin zu 89,70 Euro. Einige der Anbieter verzichten bei der Kontoeröffnung auf eine Schufa-Prüfung. Nicht in allen Fällen ist die Umwandlung des Guthabenkontos in ein Pfändungsschutzkonto möglich.

Die wichtigsten Vergleichsdaten für ein Guthabenkonto in der Übersicht:

  • Kontoführungsgebühr
  • Kontoeröffnungsgebühr
  • Prepaid-Kreditkarte
  • Anzahl der kostenlosen Barverfügungen
  • Kosten für Barverfügungen
  • Wandlung in ein Pfändungsschutzkonto möglich
Klaus Brinkmann